Unsere AGBs

Um einen gelungenen Auftritt zu gewähren, ist es wichtig, dass sich der Zauberer, Clown und unsere anderen Künstler an folgende Regeln halten:

Absage durch den Künstler
Verhinderungsgründe aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.) haben keinen Schadenersatzanspruch seitens Veranstalter zur folge. Der Zauberer ist bemüht rechtzeitig einen adäquaten Ersatz zu organisieren, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Eine allfällige im Voraus bezahlte Gage/Anzahlung wird dem Veranstalter zurückerstattet.

Eine Absage bis 30 Tage vor der Veranstaltung hat keinen Schadenersatz zur Folge. Bei einer Absage durch den Künstler weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung ohne Bereitstellung eines adäquaten Ersatzkünstlers beschränkt sich ein allfälliger Schadenersatz auf die Konditionen gemäss „Absage durch den Veranstalter“.

Absage durch den Veranstalter 
Eine Buchung des Zauberers oder Clowns ist verbindlich. Eine Stornierung der Buchung ist zu folgenden Konditionen möglich:

 

(Zauberer, Clowns, lustiger Kellner...)
bis 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei
bis 14 Tage vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage
bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage
6 bis 0 Tage vor der Veranstaltung 80% der vereinbarten Gage

 

Buchungen vom Samichlaus können aus organisatorischen Gründen 

bei einer schriftlichen Buchung nicht mehr storniert werden. Weihnachtsmann

und Samichlaus - werden zu 100% vereinbarten Gage verrechnet. 

 

Ausnahmen sind z.B. Corona Absagen: 

Die Vorkassengebühr wird zurück behalten für ein Verschiebungsdatum. 

 


Anreise
Sofern nichts anderes vereinbart ist die Anreise in der Gage inbegriffen.

Beschallung
Der Zauberer verfügt über eigene technische Anlagen zur Beschallung des Veranstaltungsortes.

Die Verwendung ist NICHT in der Gage inkludiert.  

Bei grossen Veranstaltungsorten wie Messehallen oder grosse Bühnen ist die Zurverfügungstellung einer Beschallungs- und Lichtanlage in der Verantwortung und zu Lasten des Veranstalters. Zur Bedienung der Anlage stellt der Veranstalter einen Techniker.

Gage
Die Höhe der Gage richtet sich nach dem vereinbarten und gebuchten Programmpaketen. Die Forderung ist im Anschluss an die Vorführung in bar zu begleichen. Rechnungen sind nur in Ausnahmen möglich (z.B. bei Firmenanlässen) und werden mit einem Administrationszuschlag von CHF 20.00 ausgestellt.

Geheimhaltung - Ehrenkodex
Haben Sie herausgefunden wie ein Zaubertrick funktioniert? Herzlichen Glückwunsch – sie haben eine rasche Auffassungsgabe. Bitte behalten Sie es jedoch für sich und halten sich an den Ehrenkodex der Zauberer – verraten Sie nichts niemanden! 

Infrastruktur / Veranstaltungsort
Die benötige Raumgrösse, bzw. Grösse der Bühne hängt vom gebuchten Paket ab. In der Regel wird eine Grundfläche von ca. 3 x 3 Meter benötigt. Die Vorführung ist sowohl draussen als auch drinnen möglich.

Achtung: Je nach gewünschten Programm ist die Vorführung nicht umringt möglich, sondern nur auf einer Bühne mit Rückwand.

Parkplatz
Der Veranstalter hat dem Zauberer einen (1) Parkplatz für einen PKW in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes bereitzustellen. 

Sonderwünsche (Geburtstag / Jubiläum / Hochzeit / Moderation / etc.)
Gerne werden Sonderwünsche verwirklicht und der Anlass der Veranstaltung in das Programm integriert. Der Veranstalter hat Zauberer rechtzeitig über allfällige Besonderheiten zu informieren. (z.B. Übergabe von Geschenken, Ehrung von Jubilar, etc.).

Sprache
Die Bühnensprache ist Schweizerdeutsch oder auf Wunsch Hochdeutsch. Für andere Sprachen ist ggf. eine Übersetzung seitens Veranstalter zu organisieren.

Verpflegung
Die Verpflegung des Zauberers und seiner Begleitperson liegt in der Verantwortung des Zauberers und muss nicht durch den Veranstalter bereitgestellt werden. Eine Zurverfügungstellung von Verpflegung und Getränken bewirkt keine Reduktion der vereinbarten Gage.

Verspätung
Der Zauberer kann für Verspätungen aufgrund erschwerter Anreise (Panne, Stau, Wetter, etc.) nicht haftbar gemacht werden – vorausgesetzt der Zauberer informiert den Veranstalter über die Verspätung.

Verträge
Vereinbarungen zwischen Zauberer und Veranstalter sind sowohl mündlich als auch schriftlich (e-Mail) gültig. Es werden keine weiteren Verträge oder Bestätigungen ausgestellt.

Werbung
Auf Wunsch werden dem Veranstalter Plakate oder ähnliches Werbematerial des Zauberers kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verwendung von Bildern und Texten von der Homepage benötigen der vorgängigen Zustimmung des Zauberers.

Zaubern mit Kindern / Behinderten / älteren Menschen
Die gebuchten Zauberpakete werden stets auf die anwesenden Gäste angepasst damit jung und alt eine Freude an der Show haben.

Zugabe
Sollten Ihre Gäste eine Zugabe wünschen, so ist dies ohne Zuschlag möglich. Es ist deshalb eine gewisse Zeitreserve (5 – 10 Minuten) einzuplanen. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Kindern ist es wichtig den Zeitrahmen nicht zu eng zu stecken.

Zufriedenheitsgarantie
Jedes Publikum reagiert anders auf die dargebotene Vorführung. Obwohl die Erfahrung gezeigt hat, dass die Zuschauer in der Regel sehr begeistert sind, kann der Zauberkünstler keine Zufriedenheitsgarantie gewähren.